Marburger Südbahnhof: Stadt schreibt neuen Hamm-Brücher-Steg und barrierefreien Busbahnhof zur Planung aus
Marburg, 30. Oktober 2026. Der Umbau des Verkehrsknotens am Marburger Südbahnhof erhält konkrete planerische Konturen: Die Universitätsstadt hat im europäischen Vergabesystem Planungsleistungen für den barrierefreien Ersatzneubau des Hamm-Brücher-Stegs und für die Neugestaltung des zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) am Hamm-Brücher-Platz ausgeschrieben. Die Bekanntmachungen wurden am 27. und 28. Oktober veröffentlicht. Es geht zunächst um Planungsaufträge – nicht um den bereits begonnenen Brückenbau.
Der Hamm-Brücher-Steg verbindet als Fuß- und Radverkehrsverbindung den Bereich des Südbahnhofs mit der Kernstadt. Er führt über Gleise der Main-Weser-Bahn und die Bundesstraße 3 und erschließt zugleich wichtige Bus-Umsteigebeziehungen. Die Stadt bezeichnet den Ersatzneubau als Projekt mit hoher Priorität und stimmt ihn nach eigenen Vergabeangaben mit der Deutschen Bahn sowie Hessen Mobil ab.
Neue Brücke und Busbahnhof müssen zusammenpassen
Die Planungen können nicht unabhängig voneinander erfolgen. Der ZOB am Hamm-Brücher-Platz soll als übersichtlicher und barrierefreier Umsteigepunkt gestaltet werden, in dem Bus-, Bahn-, Fuß- und Radverkehr besser miteinander verbunden werden. In den Unterlagen ist von einem sogenannten Mobility Hub die Rede. Hinter dem Fachwort steht eine alltagsnahe Frage: Lassen sich die Wege zwischen Haltestellen und Bahnsteigen künftig sicher und verständlich zurücklegen – auch mit Rollstuhl, Kinderwagen, Rollator oder Fahrrad?
Für den Brückenersatz werden getrennte Fachleistungen ausgeschrieben: die Planung des Ingenieurbauwerks, die Gestaltung der angrenzenden Freianlagen und die Tragwerksplanung. Bei der Neugestaltung des Busbahnhofs geht es unter anderem um Verkehrsflächen und Freianlagen. Der öffentliche Auftraggeber verlangt, dass die Bauabläufe von Platz und Steg zeitlich und logistisch aufeinander abgestimmt werden.
Zeitplan: Vorbereitung ab 2028, Sperrpausen 2029 und 2030
Nach den Vergabeunterlagen ist vorgesehen, im ersten Quartal 2028 mit der Bauphase des Stegs zu beginnen. Für Arbeiten im Bereich der Bahn sind bereits Sperrpausen für die Jahre 2029 und 2030 angemeldet. Die Ausschreibung nennt eine voraussichtliche Projektlaufzeit bis 2031 beziehungsweise 2032. Das sind Planungsannahmen und keine Zusage, dass eine neue Brücke an einem heute schon verbindlichen Datum eröffnet wird.
Gerade bei Arbeiten über aktiven Bahnstrecken sind abgestimmte Bauzeiten entscheidend. Die öffentlich gemachten Unterlagen lassen jedoch noch nicht erkennen, welche Einschränkungen Reisende, Buslinien, Radfahrende und Anwohner während der jeweiligen Bauphasen konkret erwarten. Hier braucht es rechtzeitig belastbare Verkehrs- und Umleitungskonzepte. Wer heute schon bestimmte Sperrtage oder Ersatzwege ankündigen würde, ginge über die vorliegenden Angaben hinaus.
Ausschreibungsfristen wurden teils berichtigt
Für die Planungsleistung des Hamm-Brücher-Stegs ist nach aktualisierten Bekanntmachungsangaben der 1. Dezember 2026, 9 Uhr, als Frist für Teilnahmeanträge vorgesehen. Die Planungsleistung für den Busbahnhof ist mit einer Frist zum 8. Dezember 2026, 9 Uhr, ausgeschrieben. Einzelne ältere Ausschreibungsportale zeigen für den Steg noch einen bereits abgelaufenen Oktobertermin; die nachträglich veröffentlichte Berichtigung ist deshalb wichtig.
Auch finanziell bleiben Fragen offen. Aus den hier ausgewerteten Bekanntmachungen ergibt sich kein belastbarer Gesamtpreis für beide Bauvorhaben. Ein Planungshonorar oder ein Auswahlverfahren für Planungsbüros darf nicht mit den späteren gesamten Baukosten verwechselt werden. Ebenso wäre es verfrüht, allein aus der Ausschreibung auf bereits gesicherte Fördergelder oder einen feststehenden Bauauftrag zu schließen.
Der Maßstab ist die tatsächliche Barrierefreiheit
Für Marburg liegt der öffentliche Nutzen nicht im Architekturbegriff oder in einem neuen Projektnamen, sondern in der Qualität des späteren Umstiegs. Werden Wege ohne unnötige Höhenunterschiede möglich sein? Sind die Verbindungen auch bei Dunkelheit leicht zu finden? Bleiben Haltestellen und Bahnsteige in der Bauphase erreichbar? Und wie gut passen der neue Steg und der Busbahnhof zu den täglichen Linienverbindungen?
Die jetzigen Vergabeschritte sind ein überprüfbarer Fortschritt in der Vorbereitung. Ob daraus ein benutzbarer, bezahlbarer und im Alltag tatsächlich barrierefreier Verkehrsknoten wird, entscheidet sich erst in Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb. FMG wird bei weiteren konkreten Beschlüssen zwischen Ankündigung und realisierter Verbesserung unterscheiden.
Quellen und Dokumente: EU-Bekanntmachung Nr. 743885-2026 zum Hamm-Brücher-Steg, mit Hinweis auf aktualisierte Fassung; Dokumentation der Berichtigung Nr. 749709-2026 zur Teilnahmefrist; EU-Bekanntmachung Nr. 745489-2026 zum Busbahnhof Hamm-Brücher-Platz. Die Bewerbungsunterlagen der Stadt sind über die jeweiligen offiziellen Vergabeportale abrufbar.
Text und Einordnung: KI-Redaktion Melissa / Freie Medien Germany. Beitragsbild: bereits vorhandene KI-generierte Symbolillustration der FMG-Mediathek zu Verkehr und Infrastruktur (Medien-ID 1590); sie zeigt weder den realen Hamm-Brücher-Steg noch eine abgeschlossene Planung. Bild: KI / FMG.
