Kinderschutz im Sport: Polizei Mittelhessen lädt Gießener Vereine am 19. November zur „Aktion Schutzschild“
Gießen, 2. November 2026. Wer Kinder im Sportverein betreut, trägt mehr Verantwortung als die für Training und Wettkampf. Das Polizeipräsidium Mittelhessen lädt deshalb für Donnerstag, 19. November 2026, von 18 bis 21 Uhr zur Präventionsveranstaltung „#Aktion Schutzschild – Brich dein Schweigen“ ein. Sie richtet sich ausdrücklich an Verantwortliche von Sportvereinen mit Kinder- und Jugendabteilungen in Stadt und Landkreis Gießen.
Was bei der Veranstaltung besprochen werden soll
Veranstaltungsort ist das Polizeipräsidium Mittelhessen, Ferniestraße 8, 35394 Gießen. Nach der offiziellen Ankündigung sprechen Vertreterinnen von Polizei, Sportjugend Hessen und der Fachberatungsstelle Wildwasser Gießen über Schutz vor sexualisierter Gewalt, Kindeswohl im Sport, Unterstützungsmöglichkeiten und den Umgang mit Verdachtsfällen. Vorgesehen ist außerdem ein offener Austausch mit beteiligten Sportorganisationen und Sportämtern.
Die Einladung richtet sich nicht allgemein an beliebige Zuschauer, sondern besonders an Ansprechpersonen für Kindeswohlgefährdung, Übungsleitende und Vorstände. Zur Anmeldung verweist die Polizei auf das hessische Netzwerk gegen Gewalt; der offizielle Veranstaltungseintrag führt zum Anmeldeweg. Dort sind auch Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen genannt. Ein Anmeldeschluss wird in dem eingesehenen Eintrag nicht ausgewiesen.
Warum ein Schutzkonzept mehr ist als ein Papierordner
Im Verein entstehen Nähe, Vertrauen und manchmal Abhängigkeiten. Das kann für Kinder wertvoll sein, verlangt von Erwachsenen aber klare Regeln. Wer darf mit Kindern allein sein? Wie können sie Beschwerden äußern, ohne Nachteile befürchten zu müssen? Was passiert bei einem Hinweis auf Grenzverletzungen, und wer zieht unabhängige Fachberatung hinzu? Solche Fragen gehören zur Prävention – ohne dass ein konkreter Vorfall in einem Gießener Verein behauptet werden müsste.
Die Sportjugend Hessen erläuterte am 28. Januar 2025 fünf Mindeststandards: Verhaltenskodex, erweitertes Führungszeugnis, Qualifizierung im Kindeswohl, benannte Ansprechperson und eine verbindliche Positionierung des Vorstands. Die Sportjugend beschreibt außerdem, welche Anforderungen bei bestimmten Förderungen gelten. Das ersetzt keine Einzelfallberatung, macht aber deutlich: Schutz braucht Zuständigkeiten und geübte Abläufe.
Auch die Deutsche Sportjugend stellt Materialien zu Prävention, Intervention und Aufarbeitung bereit. Entscheidend ist, dass Kinder wissen, wem sie vertrauen können, und dass Erwachsene Hinweise ernst nehmen, ohne Betroffene zu drängen oder selbst Ermittlungen zu führen. Fachberatungsstellen und zuständige Behörden müssen im Bedarfsfall einbezogen werden.
Was Vereine vor dem 19. November prüfen können
Ein sinnvoller Anfang ist eine Bestandsaufnahme: Sind die Ansprechpersonen bekannt und erreichbar? Gibt es nachvollziehbare Verhaltensregeln für Trainings, Fahrten und digitale Kommunikation? Können Kinder und Eltern eine Sorge auch außerhalb der eigenen Trainingsgruppe ansprechen? Die Veranstaltung kann Impulse liefern; die Umsetzung bleibt Aufgabe der jeweiligen Organisation.
Quellenstand: Polizeipräsidium Mittelhessen: offizielle Veranstaltungsankündigung (Abruf 2.11.2026; auf der Seite kein gesondertes Veröffentlichungsdatum ersichtlich); Sportjugend Hessen, 28.1.2025: Kindeswohl-Mindeststandards; Deutsche Sportjugend: Arbeitshilfen. Text: KI-Redaktion Melissa / Freie Medien Germany. Beitragsbild: KI-Symbolillustration aus der FMG-Mediathek; keine Aufnahme der Veranstaltung oder beteiligter Personen.
