Symbolbild, KI-generierte Illustration zum Themenbereich wirtschaft und verbraucher.
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Altlastenauskunft in Mittelhessen: RP Gießen warnt vor unnötigen Vermittlungsgebühren

Mittelhessen, 29. Oktober 2026. Beim Kauf oder der Finanzierung einer Immobilie stellt sich manchmal eine unscheinbare, aber wichtige Frage: Ist das Grundstück im behördlichen Verzeichnis möglicher Bodenverunreinigungen eingetragen? Das Regierungspräsidium Gießen weist in einer Mitteilung vom 21. Oktober darauf hin, dass Betroffene solche Auskünfte direkt bei der Behörde einholen können. Ein kostenpflichtiger privater Vermittler ist dafür nicht nötig.

Rund 15.000 Einträge für Mittelhessen

Die hessische Altflächendatei enthält für die Region rund 15.000 Einträge. Dazu gehören frühere Ablagerungsflächen, festgestellte Altlasten und Grundstücke, bei denen der Verdacht auf Boden- oder Grundwasserverunreinigung besteht. Ein Eintrag ist deshalb nicht automatisch der Nachweis, dass von einem konkreten Grundstück eine aktuelle Gefahr ausgeht: Verdachtsfälle und bestätigte Belastungen sind zu unterscheiden.

Zuständig für die Landkreise Marburg-Biedenkopf, Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg und Vogelsberg ist das Regierungspräsidium Gießen. Wer eine Anfrage stellen möchte, kann sich direkt per E-Mail an altlasten@rpgi.hessen.de wenden.

Welche Angaben sind erforderlich?

Nach Angaben des Regierungspräsidiums werden Landkreis, Ort, Straße, Hausnummer sowie Flur und Flurstücksnummer benötigt. Hinzu kommt eine Rechnungsadresse. Die Angaben dienen dazu, die gesuchte Fläche eindeutig zu bestimmen und die gesetzliche Verwaltungsgebühr abzurechnen.

Diese beträgt mindestens 50 Euro. Bei Grundstücken mit einem Eintrag in der Altflächendatei kann sie sich nach Angaben der Behörde auf 75 bis 600 Euro erhöhen. Die Kosten für die behördliche Auskunft fallen auch dann an, wenn ein privater Online-Dienstleister dazwischengeschaltet wird.

Warum die Behörde vor Online-Vermittlern warnt

Das RP beobachtet, dass einige private Anbieter für das bloße Weiterleiten eines Antrags zusätzliche Gebühren verlangen. In einzelnen Fällen seien Auskünfte nach Angaben der Behörde nicht an die Auftraggebenden weitergegeben worden, was Beschwerden ausgelöst habe. Diese Feststellung bezieht sich auf berichtete Einzelfälle und ist keine pauschale Aussage über sämtliche Dienstleister.

Gerade bei Immobiliengeschäften ist es sinnvoll, die zuständige amtliche Stelle selbst zu identifizieren. Die Altflächenauskunft ersetzt allerdings keine gegebenenfalls notwendige vertiefte Bodenuntersuchung oder fachliche Bewertung. Sie informiert zunächst darüber, welche Daten der Behörde vorliegen.

Quelle und Bildhinweis

Regierungspräsidium Gießen, Pressemitteilung vom 21. Oktober 2026: „Auskünfte über Altlasten direkt über RP Gießen beantragen“. Beitragsbild: KI-generiertes FMG-Symbolbild zum Thema Wirtschaft und Verbraucher; keine Aufnahme eines betroffenen Grundstücks.

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