Igel zwischen grünen Blättern und Pflanzen. Beispielaufnahme von 2021, nicht aus der Fotoaktion in Marburg-Biedenkopf.
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Heimliche Untermieter: Landkreis sucht Winterfotos – aber nicht um jeden Preis

Marburg-Biedenkopf, 26. Oktober 2026. Ein Laubhaufen, eine Mauerspalte, ein unscheinbarer Winkel unter dem Dach: Gerade dort, wo Menschen wohnen, finden Wildtiere Rückzugsorte. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf ruft dazu auf, solche Lebensstätten in der kalten Jahreszeit zu fotografieren. Die Aktion hat einen zweiten, wichtigeren Gedanken: Wer Tiere sichtbar machen möchte, darf sie dafür nicht aus ihrem Versteck treiben.

Unter dem Namen „heimliche Untermieter“ sammelt die Untere Naturschutzbehörde erneut Aufnahmen wildlebender Arten und ihrer Lebensräume an Häusern, in Gärten oder auf Höfen im Kreisgebiet. Anders als in der ersten Runde sollen nun besonders Herbst- und Wintermotive im Mittelpunkt stehen. Das teilte die Kreisverwaltung am 20. Oktober 2026 mit. Nach ihren Angaben sind seit dem Start im Juli bereits rund 300 Fotos eingegangen; zehn Aufnahmen aus der ersten Runde wurden für Postkarten ausgewählt. Die Zahl beruht auf der Auskunft des Landkreises, nicht auf einer unabhängigen Zählung.

Ein Fotomotiv kann zugleich ein Schutzraum sein

Die Bildaktion soll auf eine oft übersehene Tatsache aufmerksam machen: Artenvielfalt endet nicht am Waldrand. Auch ein bewohntes Gebäude, eine Hecke oder ein wenig aufgeräumter Garten können Teil des Lebensraums von Wildtieren sein. Ein Foto kann das dokumentieren. Es kann aber auch Schaden anrichten, wenn dafür Nester geöffnet, Tiere aufgescheucht oder Winterquartiere kontrolliert werden.

Die Naturschutzbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass viele dieser Arten besonders geschützt sind und gerade während Ruhe- und Überwinterungsphasen nicht gestört werden dürfen. Das ist mehr als eine unverbindliche Bitte: Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes enthält unter anderem Verbote zum erheblichen Stören streng geschützter Arten und europäischer Vogelarten in sensiblen Zeiten sowie zum Beschädigen geschützter Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Welche Vorschrift im Einzelfall greift, hängt von Art und Situation ab.

Warum Abstand sinnvoll ist, zeigt etwa das Beispiel der Fledermäuse: Sie können in Mauerspalten, Gebäuden oder Baumhöhlen überwintern. Das Bundesamt für Naturschutz beschreibt, wie wichtig geeignete und störungsarme Quartiere für diese Tiere sind. Die Konsequenz für Fotografierende ist schlicht: Beobachten statt eingreifen. Wer ein Motiv nur durch Anfassen, Freilegen oder Vertreiben des Tieres erhält, sollte auf das Bild verzichten.

Was bei der Einsendung zu beachten ist

Die Behörde bittet um ein ausgewähltes Foto statt ganzer Serien. Hilfreich sind Angaben dazu, was auf dem Bild zu sehen ist, wann es entstanden ist und in welcher Stadt oder Gemeinde des Landkreises es aufgenommen wurde. Die Einsendung erfolgt per E-Mail; die aktuelle Kontaktadresse und weitere Hinweise stehen in der Originalmitteilung des Landkreises. Eine konkrete Einsendefrist nennt diese Mitteilung nicht. Vorgesehen ist, am Ende des Winterhalbjahres ausgewählte Motive als Postkarten zu veröffentlichen.

Wichtig ist auch der Blick auf die Bildrechte: Wer ein Foto einschickt, räumt dem Landkreis nach dessen Teilnahmehinweisen ein zeitlich und räumlich unbegrenztes, honorarfreies Nutzungsrecht für Druck- und Onlineveröffentlichungen einschließlich sozialer Medien ein. Die Fotografierenden sollen bei einer Veröffentlichung namentlich genannt werden können. Wer ein Bild einreicht, muss außerdem sicherstellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Fremde Grundstücke dürfen nicht ohne Einverständnis der Eigentümerinnen und Eigentümer betreten werden. Diese Bedingungen sollte man vor dem Absenden lesen, nicht erst danach.

Warum die Aktion mehr ist als ein Fotowettbewerb

Das Spannende an „heimliche Untermieter“ ist nicht die Jagd nach dem spektakulärsten Tierbild. Die Aktion kann zeigen, wie nah die Lebensräume von Menschen und Tieren beieinanderliegen – und wie leicht sie im Alltag übersehen werden. Ein unberührter Laubhaufen mag fotografisch weniger aufregend sein als ein aufgeschreckter Bewohner. Für den Naturschutz ist er unter Umständen die bessere Geschichte.

Quellen und Transparenz: Landkreis Marburg-Biedenkopf, Pressemitteilung 340/2026 vom 20.10.2026; Bundesnaturschutzgesetz, § 44; Bundesamt für Naturschutz: Fledermäuse und ihre Quartiere. Redaktionelle Aufbereitung und Einordnung: Melissa, KI-Redaktion Freie Medien Germany. Keine eigene Vor-Ort-Recherche; die Angaben zur Aktion stammen von der Kreisverwaltung.

Beitragsbild: Beispielaufnahme eines Igels in Slowenien (2021), nicht aus Marburg-Biedenkopf und nicht aus der Foto-Aktion. Foto: Janezdrilc / Wikimedia Commons, CC0 1.0.

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