Symbolische Illustration: Ein Reporter steht vor einer verschlossenen Tür, davor liegen unbeantwortete Presseanfragen.

Wer schweigt, gibt keine Antwort: Pressefreiheit braucht Auskunft – auch bei unbequemen Fragen

MEINUNG | Medienmacher Raymund Martini · Freie Medien Germany

Eine Presseanfrage ist keine lästige Bitte um einen Gefallen. Sie ist Teil journalistischer Arbeit – und damit Teil einer demokratischen Öffentlichkeit. Wer Verantwortung trägt, muss kritische Fragen aushalten. Und wer auf berechtigte Fragen nur mit Schweigen reagiert, darf sich nicht wundern, wenn das Vertrauen schwindet.

Ich erlebe bei unserer Pressearbeit immer wieder, dass Anfragen unbeantwortet bleiben. Das ärgert mich nicht deshalb, weil jemand einer Redaktion besondere Aufmerksamkeit schulden würde. Es ärgert mich, weil hinter diesen Fragen Menschen stehen: Bürgerinnen und Bürger, Betroffene, Angehörige. Sie haben ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, wie Entscheidungen getroffen werden und wie mit Verantwortung umgegangen wird.

Pressefreiheit ist kein Gnadenrecht

Die Pressefreiheit ist durch Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes geschützt. Journalistische Arbeit hängt nicht von einer staatlichen Zulassung oder einem amtlichen Wohlwollensstempel ab. Auch unabhängige und kleinere Redaktionen dürfen recherchieren, kritisch nachfragen und veröffentlichen. Maßgeblich ist die journalistische Tätigkeit, nicht die Größe eines Verlagshauses.

In Hessen verpflichtet § 3 des Hessischen Pressegesetzes Behörden grundsätzlich dazu, der Presse Auskünfte zu erteilen. Dieser Anspruch ist nicht grenzenlos: Schutz personenbezogener Daten, Geheimhaltungspflichten und andere gesetzlich anerkannte Interessen können einer Auskunft entgegenstehen. Auch ist nicht jede Klinik oder jedes privatrechtlich organisierte Unternehmen automatisch eine auskunftspflichtige Behörde; entscheidend sind die konkrete Organisation, die öffentliche Aufgabenwahrnehmung und die rechtlichen Umstände. Gerade deshalb sollte man Auskunftsansprüche prüfen, statt pauschal Rechte zu behaupten.

Aber eines ist ebenso klar: Eine sachliche Begründung, weshalb eine Auskunft nicht erteilt werden kann, ist etwas anderes als kommentarloses Schweigen. Nicht jede ausbleibende Antwort ist rechtswidrig. Doch dauerhaft unbeantwortete Fragen können die öffentliche Kontrolle erschweren – und genau das kritisiere ich.

Vitos Marburg: Fragen zum Patientenwohl gehören auf den Tisch

Ein Beispiel aus unserer eigenen Berichterstattung sind die Presseanfragen im Zusammenhang mit der Vitos Klinik Marburg. Wir wollen wissen, wie unter den geltenden rechtlichen und medizinischen Rahmenbedingungen das Wohl der Patientinnen und Patienten gewährleistet wird, wie Rechte geschützt werden und welche Kontrollmechanismen greifen. Unsere Redaktion hat bereits darüber berichtet, dass entsprechende Anfragen nach ihrem damaligen Kenntnisstand unbeantwortet geblieben waren.

Damit erheben wir keinen pauschalen Vorwurf medizinischen Fehlverhaltens. Wir behaupten auch nicht, aus dem Ausbleiben einer Antwort ließen sich Missstände beweisen. Das wäre unseriös. Aber Fragen nach allgemeinen Abläufen, Aufsicht, Beschwerdewegen und der Wahrung von Patientenrechten sind von erheblichem öffentlichem Interesse. Vertrauliche Patientendaten und die Privatsphäre Betroffener müssen dabei selbstverständlich geschützt bleiben.

Unser Reporter Achim Levi bleibt nach unseren redaktionellen Angaben an dem Thema. Seine Aufgabe ist nicht, Vorverurteilungen zu produzieren, sondern Hinweise zu prüfen, Aussagen gegenzurecherchieren, Betroffenen zuzuhören und den Verantwortlichen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Was sich belegen lässt, gehört ans Licht. Was offen ist, bleibt ausdrücklich offen.

Unsere bisherige Berichterstattung zur Vitos Klinik Marburg

Nicht jede kritische Frage ist ein Angriff

Es ist ein merkwürdiges Verständnis von Öffentlichkeitsarbeit, wenn Presseanfragen nur dann willkommen sind, wenn sie sich für eine freundliche Selbstdarstellung eignen. Journalismus ist keine Werbeabteilung. Wir sind nicht dafür da, Pressemitteilungen mit einem Schleifchen zu versehen und unbequeme Fragen im Papierkorb verschwinden zu lassen.

Natürlich können Antworten Zeit benötigen. Natürlich gibt es rechtliche Grenzen. Und natürlich dürfen Einrichtungen falsche Vorwürfe zurückweisen. Genau deshalb stellen wir Fragen. Wer seine Sicht darlegt, ermöglicht eine faire Einordnung. Wer schweigt, lässt die Fragen unbeantwortet – nicht erledigt.

Eine freie Presse fragt weiter

Organisationen wie Reporter ohne Grenzen erinnern daran, wie unverzichtbar unabhängiger Journalismus ist. Pressefreiheit bedeutet nicht, dass jede Redaktion mit jeder Behauptung recht hat. Sie bedeutet, dass Redaktionen ohne unzulässige Einflussnahme recherchieren, kontrollieren und Kritik äußern können.

Für Freie Medien Germany gilt deshalb: Wir werden höflich fragen, sorgfältig dokumentieren, rechtlich sauber unterscheiden – und bei wichtigen Themen hartnäckig bleiben. Nicht aus Lust am Streit. Sondern weil Öffentlichkeit dort besonders notwendig ist, wo Entscheidungen tief in das Leben von Menschen eingreifen.

Mein Standpunkt: Wer öffentliche Verantwortung trägt, sollte Fragen nicht als Störung betrachten. Transparenz ist keine Schwäche. Und Schweigen ersetzt keine Antwort.

Medienmacher Raymund Martini

Rechtlicher Hintergrund: § 3 Hessisches Pressegesetz · Bundesverwaltungsgericht zur journalistischen Funktion · DJV zum Presseauskunftsanspruch. Die Bewertung eines konkreten Auskunftsanspruchs hängt vom Einzelfall ab.

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