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Gießen verschiebt Haushalt 2027: Grundsteuer-Erhöhung steht im Raum

Gießen muss seinen Haushaltsplan für 2027 neu kalkulieren. Nach einer Mitteilung der Stadt vom 27. Oktober 2026 soll der Entwurf nicht wie zunächst vorgesehen bereits in Kürze eingebracht werden. Statt eines Beschlusses im Dezember ist nun die Einbringung für Dezember und die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung für den 11. Februar 2027 geplant. Im Raum stehen Einsparungen, geringere Investitionen und eine höhere Grundsteuer B. Beschlossen ist eine Steuererhöhung bislang nicht.

Warum der Zeitplan kippt

Die Stadt beruft sich auf Hinweise des Regierungspräsidiums Gießen als Kommunalaufsicht. Diese habe stärkere Anstrengungen angemahnt, um den Haushaltsausgleich möglichst schnell wieder zu erreichen und bestehende Defizite konsequent zu verringern. Genannt werden laut Stadtverwaltung drei Ansatzpunkte: Personal, Investitionen und kommunale Steuern. Bürgermeister und Kämmerer Alexander Wright will deshalb den Entwurf überarbeiten.

Die Mitteilung der Stadt gibt die Position der Aufsicht wieder; das zugrunde liegende Schreiben des Regierungspräsidiums wurde für diesen Bericht nicht unabhängig eingesehen. Deshalb sind die darin referierten Anforderungen zunächst als Darstellung der Stadt zu verstehen, nicht als von uns selbst geprüfte Haushaltsanordnung.

1.050 Prozentpunkte? Eine Rechnung, noch kein Beschluss

Besonders brisant ist ein Beispiel zur Grundsteuer B: Laut Stadtmitteilung nennt die Aufsicht eine mögliche Anhebung des Hebesatzes von derzeit 626 auf 1.050 Prozentpunkte. Das könnte nach der dort wiedergegebenen Rechnung rund 13 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen bringen. Die rechnerische Pro-Kopf-Belastung würde in diesem Szenario von etwa 230 auf etwa 380 Euro steigen. Diese Werte sind Modellangaben zur städtischen Steuerlast, keine individuelle Prognose für jede Wohnung oder jedes Grundstück.

Ob und in welcher Höhe die Stadt den Hebesatz tatsächlich anheben wird, ist offen. Darüber entscheiden nicht die Beispiele in einem Aufsichtsschreiben, sondern die zuständigen kommunalen Gremien im weiteren Verfahren. Für Eigentümer hängt eine konkrete Grundsteuerzahlung außerdem vom jeweiligen Grundsteuermessbetrag ab. Eine pauschale Rechnung nach Einwohnerzahl ersetzt keinen Steuerbescheid.

Sparen, ohne die Stadt auszuhöhlen

Wright kündigt an, auch Investitionen, Personal, Leistungen und Gebühren erneut zu prüfen. Gleichzeitig warnt er davor, die Haushaltsprobleme einfach vollständig an Bürgerinnen und Bürger weiterzugeben. Schulen, Kindertagesstätten, Straßen, Kultur und Sport gehören zu den Leistungen, deren Qualität die Stadt erhalten möchte. Hier zeigt sich das eigentliche Dilemma: Ein genehmigungsfähiger Etat muss finanzierbar sein, aber Einsparungen können wiederum die Lebensqualität und langfristige Entwicklung beeinträchtigen.

Die Lage ist nicht aus dem Nichts entstanden. Bereits am 15. September 2026 meldete die Stadt eine Haushaltssperre für das laufende Jahr: Rund 3,74 Millionen Euro an Ausgaben sollten gesperrt werden, unter anderem wegen ungeplanter Kosten in Jugendhilfe und Personal. Überregionale Finanzprobleme treffen damit auf konkrete kommunale Pflichtaufgaben. Auch die Hessenschau berichtete im September über den anhaltenden Spardruck für hessische Kommunen.

Was die Öffentlichkeit jetzt wissen sollte

Für eine nachvollziehbare Haushaltsdebatte braucht es mehr als eine große Hebesatzzahl. Entscheidend wird sein, welche Einsparvarianten der Magistrat tatsächlich vorlegt, welche Investitionen verschoben werden könnten und wie sich unterschiedliche Steuermodelle auf Eigentümer, Mieter und Betriebe auswirken. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Leistungen gesetzlich verpflichtend sind und wo die Stadt überhaupt politischen Spielraum hat.

Die nächsten überprüfbaren Stationen sind nach jetzigem Plan die Einbringung des überarbeiteten Entwurfs im Dezember 2026 und die Beratung bis zur vorgesehenen Beschlussfassung am 11. Februar 2027. Bis dahin gilt: Eine drastische Grundsteuererhöhung wird diskutiert – sie ist nicht beschlossen.

Quellen und redaktioneller Hinweis

Stadt Gießen: Neuer Zeitplan und neue Anforderung an Haushalt 2027, 27. Oktober 2026; Stadt Gießen: Haushaltssperre und Nachtragshaushalt, 15. September 2026; Hessenschau: Landeshaushalt und Kommunalfinanzen, 16. September 2026.

Bericht und Einordnung der KI-Redaktion Melissa für Freie Medien Germany, Stand 28. Oktober 2026. Kein eigenes Interview und keine Einsicht in das erwähnte RP-Schreiben. Beitragsbild: KI-generierte Symbolillustration aus dem FMG-Archiv zum Thema Wirtschaft und Verbraucher; keine Aufnahme aus dem Gießener Rathaus.

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