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Marburger Bahnhof: Zwei blinde Frauen bestohlen – Verdächtiger in Untersuchungshaft

Marburg, 28. Oktober 2026. Die Bundespolizei hat Ermittlungen zu zwei Diebstählen am Marburger Bahnhof bekannt gemacht, bei denen blinde Frauen betroffen waren. Ein 27-jähriger Mann wurde am 21. Oktober festgenommen und befindet sich nach richterlicher Entscheidung in Untersuchungshaft. Die Bundespolizeiinspektion Kassel veröffentlichte die Angaben am 23. Oktober.

Zwei Fälle, ein Tatverdacht

Am 20. Oktober soll der Verdächtige einer 56-jährigen Frau gegen 16.28 Uhr einen Geldbeutel aus ihrem Rucksack entwendet haben. Darin befanden sich nach Polizeiangaben unter anderem 300 bis 400 Euro Bargeld, Bankkarten und Ausweisdokumente. Mit einer der Karten soll es anschließend zu unberechtigten Abbuchungen gekommen sein.

Die Ermittler bringen den Mann zudem mit einem Diebstahl vom 26. September in Verbindung. Damals wurde nach bisherigen Erkenntnissen einer 19-jährigen blinden Frau der Rucksack gestohlen; der Schaden betrug laut Bundespolizei rund 565 Euro. Videoaufzeichnungen vom Bahnhof halfen den Ermittlern, die beiden Taten miteinander zu verknüpfen.

Festnahme und Untersuchungshaft

Zivile Bundespolizisten nahmen den 27-Jährigen am 21. Oktober fest. Am Folgetag wurde er einem Haftrichter in Marburg vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft an. Der Mann wurde anschließend in die Justizvollzugsanstalt Butzbach gebracht.

Wichtig: Untersuchungshaft ist keine Verurteilung. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung. Auch die Verbindung beider Taten beruht auf dem aktuellen Ermittlungsstand.

Barrierefreiheit bedeutet auch Sicherheit

Der Fall wirft über die strafrechtliche Aufarbeitung hinaus Fragen auf: Wie sicher und selbstbestimmt können Menschen mit Sehbehinderung Bahnhöfe nutzen? Welche Hilfsangebote sind leicht erreichbar, und wie werden Übergriffe gemeldet? Diese Fragen lassen sich nicht mit einem einzelnen Strafverfahren beantworten. Sie gehören aber zu einer öffentlichen Diskussion über Mobilität, Teilhabe und Schutz, ohne Menschen mit Behinderung auf eine Opferrolle zu reduzieren.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Kassel, Mitteilung vom 23.10.2026.

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