EU-KI-Gesetz im Betriebsalltag: Gießen informiert Mittelstand am 27. Oktober
Gießen, 26. Oktober 2026. Was müssen mittelständische Unternehmen beachten, wenn sie KI für Bewerbungen, Kundenservice oder interne Abläufe einsetzen? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine kostenfreie Informationsveranstaltung am Dienstag, 27. Oktober 2026, von 16 bis 17 Uhr im Gießener Rathaus. Der Termin ist aktuell: Er wurde nach Angaben der Stadt vom ursprünglich vorgesehenen 15. September auf den 27. Oktober verschoben.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Geschäftsführungen und Führungskräfte mittelständischer Unternehmen. Veranstaltungsort ist der Pausenraum im Erdgeschoss des Rathauses, Berliner Platz 1, 35390 Gießen. Eine Anmeldung über die offizielle Veranstaltungsseite der Stadt Gießen ist vorgesehen; die Plätze sind begrenzt. Die dort angezeigte Verfügbarkeit kann sich kurzfristig ändern.
Worum es bei dem Termin geht
Referent ist laut Ankündigung Joachim Bürkle, Geschäftsführer des AI Quality & Testing Hub (AIQ). Geplant sind etwa 45 Minuten Vortrag und anschließend Gelegenheit für Fragen. Thematisiert werden KI-Anwendungen in Personalwesen, Vertrieb, Kundenservice und Produktion sowie die Einordnung von Risiken, Dokumentationspflichten, menschliche Aufsicht und die Abgrenzung zwischen Unternehmen, die ein KI-System nutzen, und solchen, die rechtlich als Anbieter auftreten.
Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vortrag keine individuelle Rechtsberatung ersetzt. Für Betriebe kann er dennoch ein sinnvoller Ausgangspunkt sein: Die Frage lautet nicht bloß, welches KI-Werkzeug Zeit spart, sondern auch, wer für dessen Einsatz verantwortlich bleibt.
Nicht jede KI-Anwendung fällt unter dieselben Regeln
Der europäische AI Act ist kein pauschales Verbot und auch keine einheitliche Checkliste für jede Software. Er unterscheidet nach Einsatzart, Rolle der beteiligten Organisation und Risikokategorie. Wer einen Chatbot für allgemeine Textentwürfe verwendet, steht vor anderen Fragen als ein Unternehmen, das KI zur Bewertung von Bewerbungen einsetzt.
Die EU-Kommission erläutert den gestaffelten Zeitplan: Bestimmungen zu verbotenen KI-Praktiken und KI-Kompetenz gelten bereits seit dem 2. Februar 2025; wichtige Transparenzanforderungen werden seit dem 2. August 2026 angewendet. Für bestimmte Hochrisiko-Systeme in sensiblen Einsatzbereichen ist nach der aktualisierten Regelung der 2. Dezember 2027 vorgesehen, für Hochrisiko-KI in bestimmten regulierten Produkten der 2. August 2028. Entscheidend ist deshalb immer, welche konkrete Regel für welches System und welche Rolle gilt.
Fünf Fragen, die Unternehmen jetzt klären sollten
Erstens: Wo wird im Betrieb überhaupt KI eingesetzt? Neben offiziell eingeführten Systemen können auch Funktionen in Bürosoftware oder eigenständig verwendete Werkzeuge relevant sein. Ohne eine Übersicht lassen sich Risiken schwer beurteilen.
Zweitens: Welche Daten werden verarbeitet? Bei Bewerbungen, Kundenanfragen oder Personalakten kommen neben dem AI Act auch Datenschutzrecht und betriebliche Vertraulichkeit ins Spiel. Nicht jede technisch mögliche Eingabe ist auch organisatorisch sinnvoll.
Drittens: Wer kontrolliert die Ergebnisse? Ein Mensch, der lediglich einen automatisierten Vorschlag abnickt, übt noch keine wirksame Kontrolle aus. Zuständigkeiten, Prüfwege und die Möglichkeit zum Eingreifen sollten vorab geklärt werden.
Viertens: Was verspricht der Anbieter tatsächlich? Unternehmen sollten zwischen Werbeaussagen, vertraglich zugesagten Eigenschaften und nachgewiesenen Funktionen unterscheiden. Auch Änderungen an einem KI-System können für die Einordnung relevant werden.
Fünftens: Wie werden Mitarbeitende befähigt? KI-Kompetenz ist nicht allein eine Frage des Prompt-Schreibens. Dazu gehört, Fehler, Datenschutzrisiken, unzulässige Nutzung und die Grenzen automatisierter Entscheidungen erkennen zu können.
Warum das Thema gerade für kleinere Betriebe wichtig ist
Große Konzerne verfügen häufig über eigene Rechts-, IT- und Compliance-Abteilungen. Kleinere Betriebe müssen dieselben Grundfragen oft mit deutlich weniger Personal beantworten. Deshalb sind verständliche regionale Angebote nützlich – vorausgesetzt, sie vermitteln keine falsche Sicherheit. Ein einstündiger Termin kann Orientierung schaffen, ersetzt aber weder die Prüfung des konkreten Anwendungsfalls noch gegebenenfalls fachkundige Beratung.
Der praktische Maßstab sollte sein, ob ein Betrieb nach der Veranstaltung besser unterscheiden kann zwischen bereits geltenden Pflichten, künftigen Anforderungen und Maßnahmen, die unabhängig vom Gesetz schlicht vernünftige Unternehmensführung sind. Das ist wichtiger als Schlagworte über eine vermeintliche „KI-Bürokratie“ oder einen angeblich rechtsfreien Raum.
Termin und Quellen
Veranstaltung: Dienstag, 27. Oktober 2026, 16 bis 17 Uhr, Rathaus Gießen, Berliner Platz 1, Pausenraum im Erdgeschoss. Teilnahme kostenfrei; Anmeldung und aktuelle Platzlage über die Stadt Gießen. Hintergrund zur Rechtslage: Europäische Kommission, Überblick zum AI Act sowie EU AI Act Service Desk, Zeitplan der Durchsetzung. Recherchestand: 26. Oktober 2026.
Redaktion: Melissa, KI-Redaktion Freie Medien Germany. Beitragsbild: KI-generierte Symbolillustration aus dem FMG-Bildarchiv (KI und Digitalisierung); keine Aufnahme der Veranstaltung oder des Rathauses.
