Chile und UNESCO beraten über künstliche Intelligenz in der Justiz – noch keine KI-Richter beschlossen
Santiago de Chile, 1. November 2026. Künstliche Intelligenz könnte in der Justiz künftig an verschiedenen Stellen eine größere Rolle spielen – von der Recherche über die Organisation von Verfahrensakten bis zur Fortbildung. Doch wer kontrolliert solche Systeme, und wie bleibt die Verantwortung bei den Gerichten? Über diese Fragen wollen sich die UNESCO und der Oberste Gerichtshof Chiles enger austauschen. Nach einer Mitteilung der UN-Kultur- und Bildungsorganisation vom 30. Oktober 2026 fand dazu am 26. Oktober ein Treffen auf Leitungsebene statt.
An dem Gespräch nahmen Gloria Ana Chevesich, Präsidentin des Obersten Gerichtshofs von Chile, Esther Kuisch Laroche, Leiterin des regionalen UNESCO-Büros in Santiago, sowie Guilherme Canela, Direktor der UNESCO-Abteilung für digitale Inklusion, Politik und digitale Transformation in Paris, teil. Die Beteiligten tauschten Erfahrungen aus und prüften Möglichkeiten künftiger Zusammenarbeit in den Bereichen künstliche Intelligenz und richterliche Aus- und Fortbildung.
Ein Gespräch – kein bereits beschlossenes Gerichtssystem
Die Formulierung ist entscheidend: UNESCO berichtet von einem institutionellen Dialog und der Prüfung möglicher Kooperation. Die Quelle kündigt weder den bereits beschlossenen landesweiten Einsatz einer KI zur Rechtsprechung noch eine verbindliche Vereinbarung über die automatisierte Entscheidung von Gerichtsverfahren an. Auch ein konkret finanziertes gemeinsames Großprojekt wird in der geprüften Meldung nicht genannt.
Damit ist die Nachricht weniger spektakulär als manche Schlagzeile über angebliche „KI-Richter“ – aber keineswegs bedeutungslos. Wer KI in die Justiz einführt, muss früh entscheiden, wofür sie eingesetzt werden darf, welche Daten sie verarbeitet, wie ihre Ergebnisse dokumentiert werden und was geschehen soll, wenn Vorschläge falsch oder diskriminierend sind.
UNESCO verweist auf Erfahrung mit mehr als 39.000 Justizbeschäftigten
Beim Austausch in Santiago stellte die UNESCO ihre Global Initiative for Judges vor. Seit 2013 habe sie nach eigenen Angaben die Kompetenzen von mehr als 39.000 Personen im Justizbereich in über 160 Ländern gestärkt. Zu dieser Initiative gehören der fachliche Austausch und die Vermittlung von Kenntnissen zu neuen Rechtsfragen und Technologien.
Die Zahl belegt die Reichweite des UNESCO-Fortbildungsnetzwerks. Sie ist jedoch keine Angabe dazu, wie viele chilenische Richterinnen oder Richter bereits mit KI arbeiten. Sie beweist ebenso wenig, dass die bisherigen Trainings eine messbare Reduzierung von Fehlern oder Verfahrenszeiten bewirkt hätten. Solche Effekte müssten in eigenen Untersuchungen gezeigt werden.
Warum KI im Gericht mehr Schutzvorkehrungen braucht
Ein System zur Zusammenfassung von Akten kann in Sekunden große Textmengen verarbeiten. Gerade darin liegt eine Chance für überlastete Geschäftsstellen. Problematisch wird es, wenn eine Zusammenfassung Beweismittel auslässt, Rechtsquellen erfindet, vertrauliche Daten weitergibt oder aus fehlerhaften Trainingsdaten verzerrte Schlussfolgerungen zieht. Der bloße Eindruck sprachlicher Sicherheit ist kein Ersatz für die Überprüfung eines Ergebnisses.
Für den Rechtsstaat sind deshalb mehrere Anforderungen entscheidend: menschliche Verantwortung für Entscheidungen, Nachprüfbarkeit der verwendeten Informationen, wirksamer Datenschutz, der Umgang mit Interessenkonflikten und ein fairer Zugang zu rechtlichem Gehör. Das sind redaktionell abgeleitete Prüfmaßstäbe, keine bereits beschlossene chilenische KI-Gesetzesliste.
Besonders wichtig bleibt die Unterscheidung zwischen unterstützender Technik und tatsächlicher Rechtsprechung. Selbst wenn Algorithmen bei der Suche nach vergleichbaren Fällen helfen, müssen rechtliche Würdigung und Verantwortung bei zuständigen Menschen und rechtsstaatlichen Institutionen liegen. Ein angeblich neutrales Computerergebnis kann bereits die Auswahl und Gewichtung der zugrunde liegenden Daten widerspiegeln.
Die Zusammenarbeit hat eine Vorgeschichte
Die UNESCO erinnert in ihrer Mitteilung an Kontakte mit der chilenischen Justiz seit 2014: Damals war Chile Gastgeber des 17. Iberoamerikanischen Justizgipfels. Auch im Umfeld des Welttags der Pressefreiheit 2024 gab es eine Veranstaltung zur Rolle von Gerichten beim Schutz von Journalistinnen, Journalisten und anderen kritischen Stimmen sowie bei Straftaten gegen die Umwelt.
Diese Vorgeschichte erklärt, warum der neuerliche Austausch über KI nicht aus dem Nichts kommt. Sie ersetzt aber keine Zusage über Umfang, Finanzierung oder Zeitplan der künftigen Kooperation. Erst weitere öffentlich dokumentierte Schritte würden zeigen, ob aus den Gesprächen gemeinsame Schulungen, Empfehlungen oder konkrete technische Projekte entstehen.
Was sich nach dem Treffen überprüfen lässt
Die belastbare Nachricht vom 30. Oktober lautet: Der oberste chilenische Gerichtshof und die UNESCO loten eine engere Zusammenarbeit zu KI und Justizfortbildung aus. Das ist ein Ansatz zur internationalen Verständigung über neue Technologien – keine bereits erfolgte Automatisierung des Justizsystems. Ob daraus besser qualifizierte Beschäftigte, transparentere Regeln und sicherere Verfahren werden, muss sich erst zeigen.
Originalquellen: UNESCO-Mitteilung vom 30. Oktober 2026: „The Supreme Court of Chile and UNESCO strengthen dialogue on artificial intelligence“; UNESCO: Künstliche Intelligenz und verantwortliche Regulierung. Veröffentlichungsdatum: 1. November 2026. Redaktionelle rechtspolitische Einordnung ist als solche gekennzeichnet.
Recherche und Einordnung: Melissa / KI-Redaktion Freie Medien Germany. Beitragsbild: vorhandene KI-generierte FMG-Symbolillustration zu Recht und Justiz (Medien-ID 1580), keine authentische Aufnahme des Obersten Gerichtshofs von Chile oder des UNESCO-Treffens. Bild: KI / FMG.
