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Landkreis Gießen: Führerscheine von 2002 bis 2004 bis 19. Januar 2027 umtauschen

Gießen, 6. November 2026. Für viele ältere Kartenführerscheine läuft eine weitere Umtauschfrist ab: Wer ein unbefristetes Führerscheindokument besitzt, das zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, muss es bis zum 19. Januar 2027 gegen einen neuen EU-Kartenführerschein tauschen. Der Landkreis Gießen hat am 5. November ausdrücklich dazu aufgerufen, den Antrag nicht bis kurz vor Fristende aufzuschieben. Der frühzeitige Antrag soll lange Wartezeiten vermeiden.

Wer ist betroffen?

Entscheidend ist bei der aktuellen Frist das Ausstellungsjahr des Führerscheindokuments – nicht das Jahr, in dem die Fahrerlaubnis ursprünglich erworben wurde. Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite der Karte unter Feld 4a. Betroffen sind unbefristete Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum in den Jahren 2002, 2003 oder 2004. Für andere Jahrgänge gelten teilweise abweichende Stichtage.

Es gibt eine wichtige Ausnahme: Menschen, die vor 1953 geboren wurden, haben für ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr nach Angaben des Kreises grundsätzlich noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Wer sich bei Dokumentenart, Ausstellungsdatum oder einem besonderen Fall nicht sicher ist, sollte die Angaben der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde überprüfen, statt allein nach dem Geburtsjahr oder dem Datum der ersten Fahrprüfung zu entscheiden.

Der Führerschein wird erneuert – nicht die Fahrerlaubnis

Beim Pflichtumtausch wird nur das Dokument ausgetauscht. Die bereits bestehende Fahrerlaubnis bleibt erhalten. Deshalb ist für den regulären Umtausch nach Angaben des Landkreises keine neue Fahrprüfung und kein Sehtest erforderlich. Auch eine erneute Fahrerlaubnisausbildung ist nicht vorgesehen.

Die neu ausgegebene EU-Führerscheinkarte ist 15 Jahre gültig. Das bedeutet eine Befristung des Nachweisdokuments, nicht automatisch ein Ende der Berechtigung zum Autofahren nach 15 Jahren. Vor dem Ablaufdatum wird das Dokument erneut ersetzt werden müssen.

Diese Unterlagen werden im Landkreis Gießen benötigt

  • Bisheriger Führerschein: Das aktuelle Führerscheindokument ist beim Antrag anzugeben beziehungsweise vorzulegen.
  • Identitätsnachweis: Gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel.
  • Foto: Ein biometrisches Passbild.
  • Bei Reisepass: Zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung, die laut Kreis nicht älter als sechs Monate sein darf.

Die Kreisverwaltung nennt für den Umtausch eine Gebühr von 26,50 Euro. Soll der neue Führerschein direkt an die Wohnanschrift geschickt werden, betragen die Kosten 32,80 Euro einschließlich Versand. Diese Beträge stammen aus der aktuellen Auskunft des Landkreises Gießen; in anderen Zuständigkeitsbereichen oder bei zusätzlichen Leistungen können Gebühren abweichen.

Antrag online oder persönlich – was einfacher ist

Nach Angaben des Landkreises ist der Umtausch vollständig online über dessen Internetseite möglich. Eine elektronische Identitätsfunktion (eID) des Personalausweises ist für diesen Online-Antrag nach der Mitteilung nicht erforderlich. Wer das Verfahren nicht digital erledigen möchte, kann sich einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde in Gießen oder deren Außenstelle in Grünberg geben lassen.

Bei einem persönlichen Termin empfiehlt die Verwaltung, den Antrag vorab herunterzuladen und ausgefüllt mitzubringen. Die Antragsformulare, die Terminbuchung und der digitale Antrag sind über www.lkgi.de/fuehrerscheine erreichbar.

Warum sich frühes Handeln lohnt

Die Frist läuft zwar erst am 19. Januar 2027 ab. Da mehrere Jahrgänge gleichzeitig betroffen sind, kann es aber kurz vor dem Stichtag zu zusätzlichem Andrang kommen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, bereits jetzt einen Antrag zu stellen. Wer beispielsweise einen notwendigen Termin oder Unterlagen erst kurz vor Fristende organisiert, hat weniger Spielraum für unvorhergesehene Verzögerungen.

Die Umtauschpflicht betrifft das Dokument; sie ist nicht mit einer Neubewertung der Fahreignung gleichzusetzen. Welche rechtlichen Folgen es hat, nach dem Stichtag mit einem nicht umgetauschten Dokument unterwegs zu sein, hängt vom Einzelfall ab. Aus der Pressemitteilung sollte weder ein automatischer Entzug der Fahrerlaubnis noch eine allgemeine Ausnahme von der Dokumentenpflicht abgeleitet werden.

Kurzüberblick

  • Frist: 19. Januar 2027.
  • Dokumente: Unbefristete Kartenführerscheine, ausgestellt 2002 bis 2004.
  • Ausnahme: Vor 1953 Geborene haben grundsätzlich bis 19. Januar 2033 Zeit.
  • Benötigt: Bisheriger Führerschein, Identitätsdokument, biometrisches Foto; gegebenenfalls Meldebescheinigung.
  • Gebühr beim Landkreis Gießen: 26,50 Euro; mit Direktversand 32,80 Euro.
  • Antrag: Online oder nach Terminvereinbarung in Gießen beziehungsweise Grünberg.

Quellen und Bildhinweis

Primärquelle: Landkreis Gießen, „Führerscheinumtausch: Rechtzeitig an die Frist denken und am besten schon jetzt beantragen“, veröffentlicht am 5. November 2026. Ergänzend: Veröffentlichung der Stadt Gießen. Sämtliche Gebühren und Unterlagen beziehen sich auf die Angaben der Kreisverwaltung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Beitragsbild: Bereits vorhandenes KI-generiertes FMG-Symbolbild „Verkehr, Reisen und Infrastruktur“. Es zeigt kein reales Führerscheindokument und keinen konkreten Behördentermin. Redaktion: KI-Redaktion Melissa / Freie Medien Germany.

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