Führerscheinreform: Bundestag beschließt ersten Teil – digitaler Unterricht und weniger starre Regeln geplant
Berlin. Der Führerschein soll einfacher zu organisieren und möglichst günstiger werden. Am 5. November 2026 hat der Deutsche Bundestag den ersten Teil der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Reform der Fahrschulausbildung beschlossen. Die Regierung will unter anderem bürokratische Pflichten reduzieren, digitale Lernwege ermöglichen und mehr Transparenz bei den Preisen schaffen.
Warum die Reform geplant ist
Die Bundesregierung nennt durchschnittliche Kosten von rund 3.400 Euro für einen Führerschein und will die Ausbildung erschwinglicher machen. Ob die geplanten Maßnahmen die Preise im Einzelfall tatsächlich senken, steht damit noch nicht fest: Fahrschulpreise hängen unter anderem von Region, Unterrichtsbedarf und der Zahl praktischer Fahrstunden ab.
Das steckt im Reformpaket
- Theorieunterricht: Statt verbindlichem Präsenzunterricht soll künftig auch vollständig digitales Lernen, etwa über eine App, möglich sein.
- Theoretische Prüfung: Das Bewertungssystem soll vereinfacht und der Fragenkatalog reduziert werden. Verkehrssicherheit soll ein Schwerpunkt bleiben.
- Sonderfahrten: Die derzeit festgelegte Mindestzahl von zwölf besonderen Ausbildungsfahrten für den Pkw-Führerschein soll wegfallen. Fahrten auf Autobahn, Landstraße und bei Dunkelheit sollen weiterhin Teil der Ausbildung sein.
- Zusätzliche Fahrpraxis: Unter bestimmten Voraussetzungen sollen Lernende auch mit nahestehenden Personen üben dürfen – ergänzend zur Fahrschule, zunächst in einer Erprobung und abhängig von Entscheidungen der Länder.
- Preistransparenz: Kosten und Erfolgsquoten von Fahrschulen sollen künftig leichter öffentlich vergleichbar sein.
Nicht alles gilt bereits
Entscheidend ist der rechtliche Stand: Der Bundestag hat zunächst den gesetzlichen Teil beschlossen. Laut Bundesregierung muss der Bundesrat den Gesetzesänderungen noch zustimmen. Auch die Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung als zweiter Baustein benötigt noch die Zustimmung. Wer jetzt mit der Fahrausbildung beginnt, darf die angekündigten Änderungen deshalb nicht automatisch als geltende Vorschriften behandeln.
Insbesondere die möglichen Kostenersparnisse sind ein Ziel der Politik, keine zugesagte Preisgarantie. Wann welche Teile des Reformpakets nach den weiteren Beschlüssen wirksam werden, müssen die zuständigen Stellen bekannt geben.
Quelle: Bundesregierung, Stand 5. November 2026.
Beitragsbild: KI-generiertes Verkehrssymbolbild, keine Aufnahme einer Fahrschule oder Bundestagsberatung.
