Marburg: Fast 200 Strafrechtsprofessoren verteidigen Rechtsstaat und Wissenschaftsfreiheit
Marburg. Knapp 200 Professorinnen und Professoren der Strafrechtswissenschaft haben eine gemeinsame Stellungnahme zur Bedeutung von Rechtsstaat, Demokratie und wissenschaftlicher Unabhängigkeit vorgelegt. Die Marburger Strafrechtlerin Prof. Dr. Stefanie Bock zählt zu den Initiatorinnen. Die Philipps-Universität Marburg informierte am 4. November 2026 darüber.
Welche Grundsätze die Forschenden betonen
Im Zentrum stehen rechtsstaatliche Prinzipien, die auch in angespannten politischen Zeiten gelten müssen: die Würde jedes Menschen, die Bindung staatlicher Macht an Grundrechte, die Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit strafrechtlicher Sanktionen, die Unschuldsvermutung und die Unabhängigkeit der Gerichte. Gerade Strafrechtlerinnen und Strafrechtler befassen sich beruflich mit dem Konflikt zwischen staatlichen Befugnissen und individueller Freiheit.
Die Unterzeichnenden unterscheiden zwischen berechtigter Kritik an Gerichten und einer pauschalen Infragestellung der Justiz. Kritik an Urteilen und Verfahren sei Teil einer demokratischen Öffentlichkeit. Wer Gerichte generell delegitimiere, schwäche dagegen die gemeinsamen Regeln der Konfliktlösung. Als aktuelles internationales Beispiel nennt die Erklärung Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof und Personen, die dort arbeiten.
Auch Universitäten brauchen Unabhängigkeit
Die Erklärung richtet sich nicht allein an Politik und Justiz. Sie formuliert auch Erwartungen an Universitäten: Forschung und Lehre sollten frei von politisch gewünschter Anpassung arbeiten können, und die Finanzierung müsse planbar sein. Die juristische Ausbildung soll Studierende befähigen, rechtliche Positionen eigenständig und kritisch zu prüfen.
Nach Angaben der Universität wurde die Initiative von Stefanie Bock gemeinsam mit Susanne Beck, Katrin Höffler, Charlotte Schmitt-Leonardy, Georgia Stefanopoulou und Liane Wörner angestoßen. Die Fachleute schließen an eine Erklärung aus der Zivilrechtswissenschaft an.
Ein Appell, kein neues Gesetz
Die Stellungnahme ist eine wissenschaftliche und gesellschaftspolitische Positionierung. Sie setzt selbst keine gesetzlichen Regeln in Kraft. Ihre Bedeutung liegt im gemeinsamen öffentlichen Appell, demokratische und rechtsstaatliche Standards auch bei kontroversen politischen Fragen zu verteidigen. Darüber, wie einzelne Reformen ausgestaltet werden sollten, kann weiterhin sachlich gestritten werden.
Quelle: Philipps-Universität Marburg, Mitteilung vom 4. November 2026 (mit Verweis auf die Stellungnahme im Wortlaut).
Beitragsbild: KI-generiertes Symbolbild zu Recht und Justiz; keine Aufnahme der Unterzeichnenden.
