Gießen fordert weniger Bürokratie: 33 Reformvorschläge – und die offene Rechnung an Bund und Land
Gießen, 27. Oktober 2026. Der Landkreis Gießen will weniger Formulare, weniger doppelte Zuständigkeiten und mehr Handlungsspielraum für seine Verwaltung. Seit dem 26. Oktober ist er offiziell als Modellkommune nach dem hessischen Kommunalen Flexibilisierungsgesetz anerkannt. Gleichzeitig bleibt die Kritik der Kommunen an Bund und Land bestehen: Wer immer neue Aufgaben überträgt, muss auch ihre Finanzierung und praktische Umsetzbarkeit sichern.
33 Vorschläge aus der Verwaltungspraxis
Landrätin Anita Schneider und die Kreisverwaltung haben nach Angaben des hessischen Innenministeriums 33 Anträge eingereicht, um von bestimmten landesrechtlichen Vorgaben abweichen oder Verfahren vereinfachen zu können. Die Themen reichen vom Jagdrecht und Aufenthaltsrecht über Feuerwehr und Katastrophenschutz bis zu Kitas und Rettungsdienst. 24 Anträge werden vom Land geprüft. Die übrigen neun betreffen Bundesrecht und können deshalb nicht allein durch Hessen entschieden werden.
Wenn mehrere Behörden nacheinander zustimmen müssen
Ein Beispiel betrifft die Erteilung und Verlängerung von Duldungen. Nach Darstellung der Landrätin muss die kommunale Ausländerbehörde bisher unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung der zentralen Ausländerbehörde beim Regierungspräsidium einholen. Der Landkreis möchte Zuständigkeiten bündeln und die Bearbeitung beschleunigen. Andere Vorschläge betreffen digitalisierte Kita-Verfahren und weniger aufwendige Verwaltungsabläufe im Brand- und Katastrophenschutz.
Kommunen beklagen seit Langem finanzielle Schieflage
Der Streit reicht über einzelne Formulare hinaus. Bereits 2025 hatten Landkreis und kreisangehörige Kommunen in ihrer „Erklärung des Gießener Landes“ eine auskömmliche Finanzierung gesetzlich übertragener Aufgaben verlangt. Im Juni 2026 beteiligten sie sich am Aktionstag „Kommunen am Limit“. Sie verwiesen insbesondere auf Kosten für Kitas, Schulen, Rettungsdienst und soziale Leistungen. Ihr Argument: Wenn höhere staatliche Ebenen Aufgaben festlegen, dürfen die Kosten nicht dauerhaft bei Städten, Gemeinden und Kreisen hängen bleiben.
Das Land verweist auf eigene Reformen
Hessens Innenminister Roman Poseck lobte beim Besuch am 26. Oktober die Gießener Vorschläge und verwies auf das seit März geltende Kommunale Flexibilisierungsgesetz. Es ermöglicht Kommunen auf Antrag zeitlich befristete Ausnahmen von bestimmten landesrechtlichen Standards. Gießen ist nach Fulda und Kalbach die dritte hessische Modellkommune. Das Land verweist außerdem auf ein zweites Bürokratieabbaugesetz, mit dem zahlreiche Vorschriften vereinfacht werden sollen.
Die entscheidende Frage: Spüren Bürger die Entlastung?
Ob die Modellkommune ein Erfolg wird, lässt sich noch nicht aus der Zahl der Anträge ablesen. Maßgeblich ist, ob Verfahren tatsächlich schneller werden, Beschäftigte weniger Zeit mit vermeidbaren Arbeitsschritten verbringen und notwendige Schutzstandards erhalten bleiben. Bürokratieabbau darf nicht bedeuten, dass berechtigte Prüfungen verschwinden. Umgekehrt sollten Regeln, die keinen erkennbaren Nutzen mehr haben, überprüft werden. Auch eine schlankere Verwaltung ersetzt keine verlässliche Finanzierung kommunaler Pflichtaufgaben.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Bericht unterscheidet die aktuelle Anerkennung des Landkreises als Modellkommune am 26. Oktober 2026 von der bereits seit 2025 geäußerten Kritik an Bund und Land. Beitragsbild: allgemeine KI-Symbolillustration zu Demokratie und Politik, keine Aufnahme des Ministerbesuchs.
Quellen: Hessisches Innenministerium, 26.10.2026; Landkreis Gießen, aktuelle Mitteilungen; Erklärung des Gießener Landes, 2025; Gießener Anzeiger, 22.06.2026; Hessische Landesregierung, zweites Bürokratieabbaugesetz.
