Symbolbild, KI-generierte Illustration zum Themenbereich kriminalitaet und sicherheit.
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Gießener Schreckensfahrt vor Gericht: Widersprüchliche Zeugenaussagen – psychiatrisches Gutachten erwartet

Gießen, 27. Oktober 2026. Im Sicherungsverfahren nach der folgenschweren Autofahrt durch Gießen vom 22. Dezember 2025 konzentriert sich das Landgericht zunehmend auf die psychische Verfassung des Beschuldigten. Am Montag, 26. Oktober, wurden zwei Freunde als Zeugen gehört. Ihre Schilderungen stehen teilweise im Widerspruch zu früheren Angaben und zu Berichten anderer Zeugen.

Freunde berichten von einem unauffälligen Mann

Wie die Gießener Allgemeine am Dienstag berichtet, bezeichnete ein 47-jähriger Freund den Beschuldigten als freundlichen und respektvollen Menschen. Psychische Auffälligkeiten oder Drogenkonsum habe er nicht wahrgenommen. Auch ein zweiter Freund beschrieb ihn zunächst positiv. Die Vorsitzende Richterin Regine Enders-Kunze konfrontierte diesen Zeugen jedoch mit früheren Angaben gegenüber der Polizei, in denen unter anderem Drogenkonsum und Auseinandersetzungen erwähnt worden waren. Der Zeuge bestätigte Teile, bestritt andere und verwies auf Erinnerungslücken sowie Verständigungsprobleme bei seiner damaligen Vernehmung. Ob und welche dieser Aussagen zutreffen, ist Gegenstand der gerichtlichen Würdigung.

Lebensgefährtin schilderte deutliche Veränderung

In einer früheren Sitzung hatte die Lebensgefährtin des Beschuldigten nach Medienberichten erklärt, sein Verhalten habe sich ab August 2025 stark verändert. Sie berichtete von Schlafproblemen, Verfolgungsängsten und zunehmender Aggressivität. Weitere Zeugen schilderten ebenfalls auffälliges Verhalten vor der Tat. Diese Angaben sind Zeugenaussagen, keine eigenständige medizinische Diagnose.

Eine Frau wurde schwer verletzt

Am 22. Dezember 2025 hatte der Fahrer eines Audi nach den Ermittlungen mehrere Zusammenstöße in der Gießener Innenstadt verursacht. Dabei wurde ein geparkter Toyota in Richtung einer Bushaltestelle geschoben und eine Frau schwer verletzt; zwei weitere Menschen erlitten leichtere Verletzungen. Ein Sachverständiger erklärte im September vor Gericht, Bremsen und Lenkung des Audi seien technisch funktionsfähig gewesen. Das beantwortet allerdings noch nicht die juristische Frage, ob der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt schuldfähig war.

Warum das Gericht über eine Unterbringung entscheidet

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann während der Tat an einer akuten Psychose litt und deshalb schuldunfähig gewesen sein könnte. Im sogenannten Sicherungsverfahren prüft das Gericht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfüllt sind. Das ist nicht mit einer bereits feststehenden strafrechtlichen Verurteilung gleichzusetzen. Dem Mann werden unter anderem versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Psychiatrisches Gutachten am 11. November erwartet

Nach dem aktuellen Bericht soll die Verhandlung am 11. November 2026 mit dem Gutachten des forensischen Psychiaters fortgesetzt werden. Es dürfte für die Beurteilung der Schuldfähigkeit und der Frage einer möglichen Unterbringung von besonderer Bedeutung sein. Der Beschuldigte befindet sich nach den vorliegenden Berichten derzeit in der Vitos-Klinik in Haina.

Redaktioneller Hinweis: Stand 27. Oktober 2026. Dieser Beitrag fasst öffentlich berichtete Verhandlungsergebnisse zusammen; FMG war nicht selbst im Gerichtssaal. Die Aussagen einzelner Zeugen sind als solche gekennzeichnet. Das Beitragsbild ist ein KI-generiertes allgemeines Symbolbild zu Kriminalität und Sicherheit, keine Aufnahme vom Tatort oder aus dem Gericht.

Quellen: Wetterauer Zeitung/Gießener Allgemeine, 27.10.2026; Gießener Anzeiger, 09.10.2026; HIT RADIO FFH/dpa, 02.09.2026; Gießener Allgemeine, 18.09.2026.

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