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Online-Ausweis: PIN vergessen? Rücksetzbrief wieder kostenlos bestellbar – Stadt Gießen informiert

Gießen, 2. November 2026. Wer die persönliche PIN für den elektronischen Personalausweis vergessen oder den ursprünglichen PIN-Brief verlegt hat, kann wieder einen Rücksetzbrief online bestellen. Das bestätigte die Stadt Gießen am Montag. Der bundesweite PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst war Ende 2023 eingestellt worden und ist seit Oktober 2026 erneut verfügbar. Der Dienst ist kostenlos, aber nach Behördenangaben zeitlich beziehungsweise durch ein Finanzierungskontingent begrenzt.

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Beantragung erfolgt über das offizielle Portal pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder eine eID-Karte, eine deutsche Meldeadresse und die AusweisApp. Für die Verbindung mit dem Ausweischip ist ein NFC-fähiges Smartphone oder ein geeignetes Kartenlesegerät erforderlich. Der sechsstellige CAN-Code steht auf dem Ausweisdokument; er ist nicht mit der persönlichen PIN zu verwechseln.

Der Rücksetzbrief wird an die im Ausweis hinterlegte deutsche Meldeadresse verschickt. Kommunale Informationen nennen als gewöhnliche Versanddauer bis zu sieben Werktage. Die Zustellung ist ein Identitätsverfahren und nicht mit einer gewöhnlichen ungesicherten E-Mail zu verwechseln. Wer keinen Zugang zu den technischen Voraussetzungen hat, kann weiterhin bei einer zuständigen Personalausweisbehörde Hilfe erhalten.

Was bringt die wiederhergestellte Online-Ausweisfunktion?

Eine funktionierende eID ermöglicht es, sich für verschiedene Online-Dienste auszuweisen. Die Stadt Gießen nennt beispielsweise die elektronische Wohnsitzanmeldung, Anträge auf Führungszeugnis und bestimmte familien- oder ausbildungsbezogene Leistungen. Welche Schritte vollständig online möglich sind, hängt dabei vom jeweiligen Dienst und den zuständigen Behörden ab.

Die Reaktivierung des Versanddienstes ist vor allem für Menschen praktisch, die nur wegen einer vergessenen PIN einen Termin im Bürgerbüro gebraucht hätten. Allerdings setzt die Lösung schon für die Bestellung digitale Technik voraus. Wer weder NFC-Gerät noch unterstützten Kartenleser zur Verfügung hat, spart den Behördengang möglicherweise nicht. Ein digitaler Dienst ist also nicht automatisch für alle gleich leicht zugänglich.

Achtung auf den offiziellen Zugang

Die PIN gehört nicht in E-Mails, Messenger-Nachrichten oder an vermeintliche Hilfsdienste. Sinnvoll ist es, die Internetadresse selbst im Browser aufzurufen oder den Link von einer kommunalen beziehungsweise staatlichen Informationsseite aus zu öffnen. FMG benötigt und erfragt keinerlei Ausweisdaten.

Einordnung: Die eigentliche Wiederaufnahme ist keine allein auf Gießen begrenzte Neuerung. Aktuell ist die städtische Mitteilung vom 2. November; sie informiert über einen bundesweiten Dienst, der schon im Oktober wieder freigeschaltet wurde. Ob das begrenzte kostenlose Kontingent später verlängert wird, ist aus den vorliegenden Angaben nicht ableitbar.

Quellen und Bildhinweis

Quellen: Stadt Gießen, Mitteilung vom 2. November 2026; Landeshauptstadt München, 26. Oktober 2026; offizielles Bestellportal.

Beitragsbild: KI-generierte thematische Symbolillustration „KI und Digitalisierung“ aus der FMG-Mediathek; keine Abbildung des amtlichen Bestellportals und kein Dokumentarfoto. Redaktion: KI-Redaktion Melissa / Freie Medien Germany.

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