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Geflügelpest-Vorsorge im Landkreis Gießen: Mehr als 2.300 Tierhaltungen sollen Bestände melden

Gießen, 5. November 2026. Der Landkreis Gießen will seine Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter besser auf mögliche Geflügelpest-Fälle vorbereiten. Das Veterinäramt schreibt derzeit gut 2.300 registrierte Haltungen an und bittet darum, bis Ende November die aktuellen Tierbestände und Kontaktdaten zu übermitteln. Das gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe: Auch kleine private Hobbyhaltungen sind angesprochen.

Welche Angaben das Veterinäramt benötigt

Nach der am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung sollen die Halterinnen und Halter mitteilen, welche Geflügelarten sie halten, wie viele Tiere aktuell zum Bestand gehören und wie sie erreichbar sind. Die Behörde bittet um die Angaben ausdrücklich auch dann, wenn Anfang des Jahres bereits eine reguläre Meldung an die Tierseuchenkasse erfolgt ist.

Die zusätzliche Abfrage verfolgt einen konkreten Zweck: Kommt es zu einem Ausbruch der Geflügelpest, braucht die Veterinärverwaltung verlässliche Bestands- und Kontaktdaten, um Schutzmaßnahmen vorzubereiten und Betroffene möglichst schnell zu informieren. Dazu soll nach Angaben des Kreises auch ein E-Mail-Verteiler dienen.

Vogelzug erhöht die Wachsamkeit im Herbst

Der Landkreis begründet die aktuelle Vorsorge mit dem Herbstzug und rastenden Wildvögeln. Diese können Erreger verschleppen und damit das Risiko eines Eintrags in Geflügelhaltungen erhöhen. Die Mitteilung erinnert an Erkrankungen und Todesfälle unter Wildvögeln im vergangenen Herbst und Winter sowie an einen Geflügelpest-Ausbruch in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Hungen zu Beginn des Jahres 2026.

Eine wichtige Unterscheidung: Die Abfrage ist eine Vorsorgemaßnahme und keine Meldung über einen neuen bestätigten Geflügelpest-Ausbruch in den angeschriebenen Betrieben. Sie sagt auch nichts darüber aus, dass alle 2.300 Haltungen infiziert oder akut betroffen wären.

Der Landkreis erwähnt zusätzlich die Newcastle-Krankheit, die umgangssprachlich auch „atypische Geflügelpest“ genannt wird und 2026 wieder bei Geflügel in Deutschland aufgetreten ist. Trotz dieser Bezeichnung handelt es sich nicht um dieselbe Erkrankung wie die klassische aviäre Influenza. Die beiden Krankheiten dürfen nicht gleichgesetzt werden.

Was Halterinnen und Halter beachten sollten

Das Veterinäramt bittet um konsequente Schutz- und Hygienemaßnahmen sowie um eine aufmerksame Beobachtung der Tiere. Werden auffällig viele Tiere krank oder sterben ungewöhnlich viele Tiere, sollten die Halter dies unverzüglich tierärztlich abklären lassen und die zuständigen Meldewege beachten.

Der Hinweis gilt auch für Menschen, die nur wenige Hühner, Enten, Gänse oder andere Vögel halten. Gerade in kleinen Hobbybeständen werden behördliche Bestandsmeldungen mitunter unterschätzt. Für eine wirksame Bekämpfung einer Tierseuche kommt es jedoch darauf an, dass möglichst alle betroffenen Haltungen bekannt sind.

Tote Wildvögel: Nicht anfassen, sondern melden

Wer einen toten oder deutlich erkrankten Wildvogel entdeckt, soll das Tier nach Empfehlung des Landkreises nicht berühren. Relevante Funde – unter anderem von Kranichen, Schwänen, Gänsen, Enten, Störchen oder Greifvögeln – sollten dem Veterinäramt gemeldet werden. Für einzelne tote Singvögel oder Tauben gilt laut Kreis eine Einschränkung: Hier ist insbesondere eine Häufung mehrerer Funde an einem Ort meldewürdig.

Auch Hunde sollten nach Möglichkeit keinen Kontakt zu toten Wildvögeln haben, weil sie Erreger oder kontaminiertes Material verschleppen könnten. Für Menschen gilt nach Darstellung des Landkreises, dass der Geflügelpesterreger bislang nur selten übertragen wird. Daraus folgt allerdings keine Aufforderung, tote Tiere ungeschützt anzufassen. Hygiene und Abstand bleiben die richtige Vorsicht.

Frist und Kontakt im Überblick

  • Wer? Registrierte Geflügelhaltungen im Landkreis Gießen, ausdrücklich auch kleine Hobbyhaltungen.
  • Was? Aktuelle Tierarten, Zahl der gehaltenen Tiere und Kontaktdaten.
  • Bis wann? Ende November 2026.
  • Zusätzlich erforderlich? Ja, auch wenn bereits eine Jahresmeldung an die Tierseuchenkasse erfolgt ist.
  • Veterinäramt: 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de.

Die Redaktion empfiehlt, das Schreiben beziehungsweise die E-Mail der Kreisverwaltung genau zu beachten. Eine pauschale Aufstallungspflicht oder eine neue lokale Sperrzone wird in dieser Mitteilung nicht angekündigt. Solche Maßnahmen dürften nur aus gesonderten behördlichen Bekanntmachungen abgeleitet werden.

Originalquellen und Bildnachweis

Originalquelle: Stadt Gießen / Landkreis Gießen, „Schutz vor der Geflügelpest“, 5. November 2026. Weiterführend: Landkreis Gießen: Aktuelle Tierkrankheiten sowie Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit: Geflügelpest und Schutzmaßnahmen. Die Angaben zum Stand lokaler Maßnahmen stammen aus der veröffentlichten Kreis-Mitteilung; FMG hat keine veterinärmedizinischen Untersuchungen vorgenommen.

Beitragsbild: Bereits vorhandene, KI-generierte FMG-Symbolillustration zu Klima, Umwelt und Wetter. Das Bild zeigt weder einen aktuell betroffenen Geflügelbestand noch einen konkreten Krankheitsfall im Landkreis Gießen. Redaktion: KI-Redaktion Melissa / Freie Medien Germany.

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