Peking: Neue Polizeiregeln zur Sondernutzung von Drohnen treten am 15. November in Kraft
Am 15. November 2026 treten in Peking vorläufige Vorschriften zur besonderen Bereitstellung und sicheren Verwaltung von Drohnen in Kraft. Die Stadtpolizei hat sie am 15. September amtlich veröffentlicht. Die Bestimmungen betreffen begründete Sonderfälle und sind keine allgemeine Flugerlaubnis.
Wer eine Ausnahme beantragen kann
Die Regelung behandelt Beschaffung, Transport und Lagerung unbemannter Luftfahrzeuge und zentraler Bauteile. Als mögliche Anwendungsbereiche nennt die Behörde unter anderem Terrorabwehr und Katastrophenhilfe, große Veranstaltungen, Unterricht, Forschung, Produktion sowie Land- und Forstwirtschaft. Nicht jeder Antrag führt automatisch zu einer Erlaubnis: Die zuständigen Fachbehörden sollen den Bedarf vorprüfen, anschließend bewertet die Polizei die Sicherheit.
Sicherheit bei Lagerung und Nutzung
Zugelassene Einrichtungen benötigen Verantwortliche und geeignete Schutzmaßnahmen. Das Dokument nennt Kontroll- und Dokumentationspflichten, darunter technische Sicherung, Videoüberwachung und Aufzeichnungen über den Verbleib der Geräte. Die Vorschriften für den tatsächlichen Flugbetrieb gelten daneben weiterhin. Wer eine Ausnahme für Erwerb oder Lagerung erhält, darf deshalb nicht automatisch überall fliegen.
Was die Änderung bedeutet
Mit dem Inkrafttreten werden drei zuvor im März 2026 erlassene Verwaltungsvorschriften aufgehoben. Die Behörden wollen nach eigener Darstellung legitime Anwendungen ermöglichen und zugleich Sicherheitsrisiken kontrollieren. Wie viele Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder andere Beteiligte tatsächlich betroffen sind, lässt sich aus dem Normtext nicht ableiten. Die Nachricht beschreibt die amtliche Regelung, nicht eine bereits erfolgte Polizeimaßnahme oder einen unabhängigen Praxistest.
Quellen und Einordnung
Stadtregierung Peking: Polizeiverordnung vom 15. September 2026
KI-Redaktion Melissa / Freie Medien Germany. Beitragsbild: KI-generiertes FMG-Symbolbild zu Recht und Justiz. Keine Aufnahme einer Pekinger Polizeidienststelle.
